Antrag zur generellen Umstellung auf 2-Jährige Haushaltsplanung

die letzten Jahre haben immer deutlicher gezeigt, dass die Erstellung eines Haushaltsentwurfes die Verwaltung über Monate stark beschäftigt. Die Verabschiedung von Haushalten verschiebt sich dabei trotz aller Bemühungen seitens Bürgermeister, Kämmerei und gesamter Verwaltung immer weiter, so dass Haushalte in der Regel erst zum Ende des 1. Quartals des neuen Haushaltsjahres verabschiedet werden können. Die Zeit zur Umsetzung des so verabschiedeten Haushaltes wird damit immer kürzer und die Verwaltung muss bereits kurz nach Haushaltsverabschiedung mit der Vorbereitung des nächsten Haushaltsentwurfes beginnen. Dies scheint kein spezifisches Problem der Bedburger Verwaltung zu sein, wie die oft noch fehlenden Abschlüsse an externen Beteiligungen oder fehlende Zahlen des Rhein-Erft-Kreises beweisen. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit lässt sich bei einer 1-jährigen Haushaltsführung offenbar auch keine höhere Genauigkeit der Planungen gegenüber von Doppel-Haushalten ableiten. Zu dieser Erkenntnis scheint man auch beim Rhein-Erft-Kreis, sowie in benachbarten Städten wie z.B. Pulheim, gekommen zu sein. Dort ist man bereits zu Doppel-Haushalten als Regellösung übergegangen und hat, wie auf Nachfrage zu erfahren war, damit gute Erfahrungen gemacht.

Auch in einem Doppelhaushalt kann über Nachtragshaushalte bei Bedarf auf nicht vorhersehbare Entwicklungen reagiert werden, so dass ein Verlust von Flexibilität nicht zu befürchten ist. Selbstverständlich ist die Verwaltung besonders bei Doppel-Haushalten gehalten, die haushälterische Entwicklung in jedem Fachdienst konsequent und fortlaufend zu verfolgen, zu dokumentieren und mit der Kämmerei auszutauschen

Die SPD-Fraktion beantragt daher, dass durch die Verwaltung

  1. die generelle Umstellung der Haushaltsplanung auf 2-jährige/Doppel-Haushalte geprüft und vorbereitet wird.
  2. die Umstellung auf eine 2-jährige Haushaltsplanung parallel zum Doppel-Haushalt des Rhein-Erft-Kreises 2025/2026 eingeführt wird.

 Wir bitten darum, für die nächstmögliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine entsprechende Beschlussvorlage vorzubereiten.