Antrag auf Erstellung eines Digitalisierungskonzeptes für die Zukunftssicherung der Arbeit der Verwaltung
die Stadt Bedburg befindet sich im demografischen Wandel. Dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 ist zu entnehmen, dass sich die Stadt ihrer Herausforderung bewusst ist und diese angehen will. Uns als SPD-Fraktion erschließt sich nicht in Gänze, wie diese Mammutaufgabe bewältigt werden soll und schlägt daher unterstützend folgendes vor:
Die Stadtverwaltung soll unter Inanspruchnahme eines externen Beraters, der über Erfahrung und Expertise im Bereich der Digitalisierung von Amtsprozessen verfügt, ein Konzept für die Arbeit der Stadtverwaltung in den nächsten Jahren erstellen. Zielsetzung sollte dabei sein, Prozesse zu vereinfachen, Systeme zur Entlastung der Mitarbeitenden einzuführen und altersbedingte Abgänge zu kompensieren. Darüber hinaus sollen stark bürokratische Arbeitsprozesse für die Bürgerinnen und Bürger, aber natürlich auch für die Mitarbeitenden der Verwaltung, vereinfacht und attraktiver werden. Auch soll eine langfristige Personalplanung ermöglicht werden, welche die zukünftigen Bedarfe aufzeigt und eine frühzeitige Personalplanung unter dem Aspekt des Fachkräftemangels ermöglicht.
Die für dieses Digitalisierungskonzept erforderlichen Investitionen sind aus Sicht der SPD-Fraktion unumgänglich und sollten sich bereits nach kurzer Zeit amortisieren. Die Digitalisierung soll hierbei nicht in erster Linie zur Reduzierung des Personalstamms genutzt werden, sondern vielmehr dazu, Mitarbeitende ihren Fähigkeiten entsprechend und zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger gewinnbringend in der Verwaltung einzusetzen.
Aus Sicht der SPD-Fraktion wird sich nur ein aktiver Einsatz zur Umsetzung der Digitalisierung positiv auf die Arbeit der Verwaltung auswirken, unnötigen Zeitdruck verhindern, eine Lösung für den bereits eingetretenen Personalmangel bieten und sich positiv auf die Attraktivität der Stadt Bedburg als Arbeitgeberin auswirken.
Daher beantragt die SPD-Fraktion, dass durch die Verwaltung in der nächstmöglichen Sitzung des AKDWS durch die Verwaltung ein eventuell bereits bestehendes Digitalisierungskonzept umfassend und mit allen darin geplanten Maßnahmen vorgestellt, oder ein Beschlussvorschlag zur Erstellung eines solchen Konzeptes entsprechend obiger Beschreibung eingebracht wird.