Sehr geehrter Herr Landrat,
wie bereits mit ihnen persönlich angesprochen, gibt es seit geraumer Zeit eine Reihe von Vorgängen und Entscheidungen, die einer guten Entwicklungen in Bedburg entgegenstehen. Gerne komme ich daher ihrer Bitte nach und führe einige dieser Vorgänge in diesem Schreiben exemplarisch auf, ohne dass dies eine abschließende Liste darstellen soll. Ich bin sicher, dass es ähnliche Vorgänge auch in anderen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises gibt. Aus diesem Grund, aber auch im Sinne einer überparteilichen und breiten Beteiligung verfasse ich dieses Schreiben als offenen Brief, den ich parallel allen Parteien in Bedburg und im Kreistag zukommen lasse.
Vorgang 1: Verlegung des Ortseingangsschildes auf der St. Rochus Straße in Kaster
Offensichtlich als Reaktion auf die Beschwerde eines Anwohners wurde anstatt einer Reduzierung der erlaubten Geschwindigkeit auf 30KM/h das Ortseingangsschild weit in den bebauten Ortsbereich von Kaster hineinverlegt und die erlaubte Geschwindigkeit auf 70 KM/h erhöht. Eine Erhöhung auf sogar 100 KM/h konnte nur durch den vehementen Widerstand der Bedburger Stadtverwaltung verhindert werden. Auch die nun erfolgte Erhöhung der Geschwindkeit erfolgte gegen den Willen der Verwaltung und wurde mit Weisungsbefugnis durchgesetzt. Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben, um zumindest die zuvor geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 KM/h wieder herzustellen!
Vorgang 2: Fußgängerampel auf der Neusser Straße fällt ersatzlos weg
Im Zuge der Neuplanung des Umfelds der Schrankenanlage an der Erkelenzer Straße in Bedburg soll eine bestehende Fußgängerampel auf der Neusser Straße ersatzlos wegfallen. Auf den Wunsch des Arbeitskreis Verkehr in Bedburg, hier zumindest eine Querungshilfe einzuplanen und den Übergang für Fußgänger irgendwie sicher zu gestalten, wurde Seitens des Rhein-Erft-Kreises mit dem sofortigen Abbruch aller Planungen zu dieser Schrankenanlage gedroht. Hier heißt es „friss oder stirb“! Das ist kein Umgang mit den gewählten Vertretern einer Kommune und ich bitte hier zumindest einen Austausch auf Augenhöhe zuzulassen und Hinweise der lokalen Politik nicht in dieser Form wegzuwischen.
Vorgang 3: Sperrung der Kolpingstraße für den Durchgangsverkehr
Die Kolpingstraße ist eine der am stärksten vom Durchgangsverkehr belasteten Straßen in Bedburg, über die am Tag im Schnitt ca. 9000 Fahrzeuge fahren!
Zur Entlastung der Anwohner wurde durch die Verwaltung der Stadt Bedburg ein Konzept zur Sperrung dieser Straße und der Umlenkung des Durchgangsverkehrs auf die hierfür einmal gebaute L361n vorgelegt und im Stadtentwicklungsausschuss beschlossen. Im Zuge der Abstimmung zur Herstellung des Einvernehmens hat sich der Rhein-Erft-Kreis zuerst über Wochen für nicht zuständig betrachtet, um dann gegen die geplante Beschilderung und die zeitliche Begrenzung auf 1 Jahr Widerspruch einzulegen. Hier wird eine in Bedburg beschlossene und von den Anwohnern dringend erwartete Maßnahme nun seit Monaten verzögert und blockiert. Ich bitte dringend darum, dass hier zusammen mit der Verwaltung der Stadt Bedburg Einvernehmen hergestellt wird und die beschlossene Maßnahme umgesetzt werden kann.
Bitte lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal betonen dass es uns nicht darum geht, irgendjemand persönlich anzugreifen oder irgendwelche Schuldfragen zu erörtern. Unser Anliegen in den genannten Vorgängen ist ausschließlich die Suche nach bürgerorientierten und guten Lösungen, um diese zeitnah umzusetzen. In diesem Sinne bitte ich hierbei um Ihre Unterstützung und freue mich auf gute Ergebnisse.
Hier der Link zur Antwort des Landrates im Ratsinformationssystem des Rhein-Erft-Kreises:
https://rhein-erft-kreis.de/sdnet/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZcsjhA9ZGZlevWRWHVI9ycidW7iJqnokdXQT9CgM9PVy/Anlage_zur_Mitteilungsvorlage_444-2022.pdf