Antrag zur Überprüfung der Beschilderung auf der St.-Rochus-Str. in Kaster

In einer Art „Trotzreaktion“ wurde nach einem Bürgerantrag die zulässige Geschwindigkeit auf Teilen der St. Rochusstr. in Kaster durch den Rhein-Erft-Kreis erzwungen auf 70KM/h erhöht. Hierdurch entsteht ein hohes Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmer, aber insbesondere für die Kinder auf ihrem Schulweg. Die SPD-Fraktion fordert den Bürgermeister, aber auch die SPD-Fraktion im Kreistag auf, gegen diese unhaltbare Situation aktiv vorzugehen.

Offenbar verfolgt die Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises an mehreren Orten im Kreisgebiet eine Verkehrspolitik, die kaum mit dem gebotenen Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer, der Fußgänger und Radfahrer, zu vereinbaren ist.
Im Bedburger Stadtgebiet muss hier als abschreckendes Beispiel die auf Druck des Rhein-Erft-Kreises geänderte Beschilderung auf der St.-Rochus-Str. in Kaster genannt werden. Als Antwort auf den Antrag eines Anwohners, der die dort zulässige Geschwindigkeit von 50KM/h auf 30KM/h absenken lassen wollte, wurde diese nun auf 70KM/h erhöht. Lediglich dem Widerspruch der Bedburger Stadtverwaltung scheint es zu verdanken zu sein, dass die zulässige Geschwindigkeit nicht sogar noch weiter erhöht wurde. Durch den zuständigen Bedburger Fachdienst wurde das Einvernehmen zu der vom Rhein-Erft-Kreis geforderten Versetzung des Ortseingangsschildes und der damit verbundenen Erhöhung der erlaubten Geschwindigkeit abgelehnt. In der Folge wurde die Umsetzung dieser Maßnahme schriftlich eingefordert. Hierdurch ist nun eines Verkehrssituation entstanden, in der auf kurzer Strecke mehrfach die zulässige Geschwindigkeit zwischen 70KM/h und 50KM/h wechselt. Dabei sind außerhalb der Wohnbebauung zum Teil nur 50KM/h zulässig, innerhalb der Bebauung aber dann wieder 70KM/h. Das lässt sich weder mit gesundem Menschenverstand, noch aufgrund der Straßenverkehrsordnung so nachvollziehbar erklären.
Bereits dieses Vorgehen und die offensichtliche Kontroverse zwischen Kreis und Stadt zeigen auf, dass die vom Rhein-Erft-Kreis erzwungene Regelung zwar im Rahmen des rechtlich möglichen liegt, aber dennoch eine willkürliche Auslegung zu Ungunsten der Anwohner, sowie der Fußgänger und Radfahrer in diesem Bereich bedeutet.
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg bittet daher den Bürgermeister der Stadt Bedburg alles nur Erdenkliche zu unternehmen, um die inakzeptable Situation auf der St.-Rochus-Str. in Kaster durch den Rhein-Erft-Kreis verbessern zu lassen.
Es wäre überaus erfreulich, wenn dieser Antrag zu einem grundsätzlichen Überdenken der Verkehrspolitik im Rhein-Erft-Kreis führte und auch an anderen Stellen im Kreisgebiet der Schutz von Radfahrern und Fußgänger wieder mehr in den Fokus der Verwaltung rücken würde.

P.S.: Dieses Schreiben richten wir mit identischem Text und der Bitte um Unterstützung auf Kreisebene auch an die SPD-Fraktion im Kreistag, als unsere Vertreter im Verkehrsausschuss des Rhein-Erft-Kreis.