Antrag zur Änderung des Bebauungsplan Nr. 5 für Kircherten

Auf Anregung des Ortsbürgermeisters von Kirchherten, Friedel Moritz, stellte die SPD-Fraktion diesen Antrag und konnte damit eine Fehlentwicklung in einem kleinen Baugebiet in Kirchherten verhindern. Der Bebauungsplan sieht nun eine Bebauung wie zuvor mit den Anwohnern abgestimmt vor.

am 18.02.2014 wurde der Bebauungsplan Nr. 5 Kirchherten für das Gebiet zwischen Marienstraße, Pützer Straße und Schulgasse verabschiedet und damit rechtskräftig. Dieser Bebauungsplan entstand unter Einbeziehung der Bürgerschaft und auf Basis klarer Anforderungen. Auf dem Gebiet des B-Plans sollten demnach bis zu 13 Häusern in 1,5- bis 2-geschossiger Bauweise entstehen, die damit dem Bild des Umfeldes im Sinne einer dörflichen Bebauung und individuellem Wohnen entsprächen.
Leider ist nach nunmehr 8 Jahren festzustellen, dass eine Bebauung dieses Gebietes bis heute nicht stattgefunden hat und alle vorgelegten Baukonzepte interessierter Investoren die oben beschriebenen Anforderungen bisher nicht erfüllten. Vielmehr wurde durch die erfolglosen Konzeptansätze erkennbar, dass der Bebauungsplan in der heutigen Form zu ungenau formuliert ist und somit auch eine Bebauung z.B. in Form einer Reihenhaussiedlung mit sehr enger Bebauung ermöglichen und damit die damals zugrundeliegenden Anforderungen vollkommen ignorieren würden.
Zusätzlich zu dieser Möglichkeit, den damaligen Bürgerwillen bei der Bebauung vollständig zu ignorieren, sehen wir in einer zu komprimierten Bebauung auch die Gefahr einer verkehrlichen Überlastung der heute bereits stark belasteten Pützer Straße. Auch eine zu starke Lärmbelästigung im direkten Umfeld des bestehenden Seniorenheims gilt es hier zu verhindern. Nachdem eine 7-Jahres-Frist seit dem Beschluss des B-Plans ergebnislos verstrichen ist, kann dieser nun ohne die Gefahr von Rechtsansprüchen auf Entschädigung verändert werden. Dabei ist es der SPD-Fraktion wichtig, dass der Bebauungsplan in seinen Grundzügen weiter Bestand hat, aber die Umsetzung des damaligen Bürgerwillens sichergestellt wird.

Daher beantragt die SPD-Fraktion hiermit,

  1. dass durch die Verwaltung umgehend geeignete Maßnahmen ergriffen werden die sicherstellen, dass auf der Basis des aktuellen Bebauungsplans keine Bauanträge angenommen bzw. bearbeitet werden können.
  2. Das durch die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses folgende Beschlussfassung zur Änderung des vorliegenden B-Plans Nr. 5 in die Tagesordnung aufgenommen wird.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 5/Kirchherten umgehend zu beginnen. Die Änderungen des B-Plans sollen dabei insbesondere sicherstellen,

  1. dass die Bebauung im Plangebiet sich in das bestehende Wohnumfeld einfügt und daher ausschließlich aus Ein- oder Zwei-Familien-Häusern bestehen kann.
  2. der Zuschnitt der Baufelder in Größe und Positionierung so erfolgt, dass hierin ausschließlich die unter a) beschriebenen Haustypen umsetzbar sind.
  3. dass durch geeignete Höhen-Vorgaben die Bebauung auf 1,5- bis 2-geschossige Häuser eingeschränkt wird.
  4. dass im Plangebiet eine ausreichende Anzahl von Parkflächen an geeigneten Stellen, mit möglichst geringer Flächenversiegelung und in nutzbarer Anordnung eingeplant wird.