Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
zur konstituierenden Ratssitzung am 03.11.2020 bitte ich folgende Wahlvorschläge bzw. Eingaben der Fraktionen von SPD und FWG zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten aufzunehmen.
Zu TOP 5
SPD und FWG schlagen vor drei ehrenamtliche Stellvertreter/innen des Bürgermeisters zu wählen.
Zu TOP 6
SPD und FWG tragen den am 29.10. in der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden abgestimmten, gemeinsamen Vorschlag zur Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/Innen des Bürgermeisters mit.
- Für die SPD wird Markus La Noutelle als 1. Stellvertreter vorgeschlagen.
- Für die CDU wird Angelika Dreikhausen als 2. Stellvertreterin vorgeschlagen.
- Für die FWG wird Albert Steffens als 3. Stellvertreter vorgeschlagen
Zu TOP 8
Die SPD Fraktion schlägt folgende Ortsbürgermeister zur Wahl vor:
Bedburg Rene Falke
Blerichen Heinz Gerd Horn
Kaster Michael Lambertz
Kirch-/Grottenherten Friedel Moritz
Lipp/Millendorf Sven Herzog
Pütz Andreas Welp
Rath Wolfgang Grotzke
Zu Top 9
Die Fraktionen von SPD und FWG schlagen die Bildung von Ausschüssen in folgender Form vor:
9.a Festlegung der zu bildenden Ausschüsse
Durch inhaltliche Verschiebungen sowie die Gründung eines neuen Ausschusses möchten SPD und FWG thematische Schwerpunkte setzen und neue Blickwinkel zu deren Betrachtung schaffen.
Der bisherige „Arbeitskreis Feuerwehr“ soll dem neuzugründenden Ausschuss für Feuerwehr, Ordnungs- und Rettungswesen zugeordnet werden und mit Vertretern der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste besetzt werden. Hieraus soll damit der neue Arbeitskreis „Katastrophenschutz“ entstehen.
Durch die Abtrennung dieser Themen soll im bisherigen Ausschuss „Familien, Kultur und Soziales“ eine deutliche Fokussierung entstehen, die sich auch im neuen Namen „Ausschuss für Kultur, Soziales und Vereinswesen“ widerspiegelt. Diesem Ausschuss soll auch der nun endlich zu gründende Senioren- und Behindertenbeirat sowie der Runde Tisch Sport zugeordnet sein.
Der bewährte Arbeitskreis „Verkehr“ ist wieder dem Stadtentwicklungsausschuss zuzuordnen.
Ausschuss für Familie, Senioren, Kultur und Soziales
- Grundsatzentscheidungen über den Betrieb und die Benutzung der städtischen Sporteinrichtungen und Badeanlagen
- Grundsatzentscheidungen über den Betrieb von Veranstaltungsstätten
- Denkmalschutz- und Denkmalpflege
- Angelegenheiten des Stadtmarketings und Tourismus, sowie hierauf bezogene Europaangelegenheiten einschließlich Förderfragen
- Förderung von Wissenschaft, Vereinswesen und Sport, einschließlich der Fortentwicklung von Förderrichtlinien
- Förderung der Kultur einschließlich der Fortentwicklung von Förderrichtlinien
- Förderung von Sozialeinrichtungen einschließlich der Fortentwicklung von Förderrichtlinien
- Städtepartnerschaften
- Verwaltung der „Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung“ und der „Rheinbraun-Sonderrücklage“
- Stabsstelle Soziale Stadt
Ausschuss für Feuerwehr, Ordnungs- und Rettungswesen
- Angelegenheiten des Ordnungs- und Gewerberechts
- Brandschutz
- Katastrophenschutz und Rettungswesen
- Zivil-Militärische-Zusammenarbeit
Schul- und Bildungsausschuss
- Innere Angelegenheiten der Schulen im Rahmen der Mitwirkungsmöglichkeiten des Schulträgers sowie äußere Angelegenheiten der Schulen, für die die Stadt die Schulträgerschaft innehat oder übernehmen will, ausgenommen Bau- und Sanierungsmaßnahmen.
- Erwachsenenbildung (Volkshochschule, außer der Bestellung von Vertretern nach § 113 Abs. 2 GO)
- Jugendmusikschule „La Musica“ bzw. einer Folgeeinrichtung (außer der Bestellung von Vertretern nach § 113 Abs. 2 GO)
Jugendhilfeausschuss
- Vorberatung des Haushaltsbudgets für den Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe einschließlich des Unterhaltsvorschusses
- Förderung von Jugendeinrichtungen einschließlich der Fortentwicklung von Förderrichtlinien 8.2 Dem Jugendhilfeausschuss obliegt innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches außer den ihm durch Gesetz und der Jugendhilfesatzung der Stadt Bedburg übertragenen Entscheidungen die Entscheidungsbefugnis in den unter Punkt 8.1 b) genannten Angelegenheiten, soweit nicht dem Rat, einem anderen Ausschuss oder dem Bürgermeister die Entscheidungsbefugnis zusteht.
Stadtentwicklungsausschuss
- Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung einschließlich der Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz und der Verkehrsentwicklungsplanung
- Städtebauliche Verträge gemäß § 11 Baugesetzbuch (Durchführungs- und Erschließungsverträge)
- Bauvorhaben im Außenbereich; über erteilte Genehmigungen von Bauvorhaben im Außenbereich durch die Untere Bauaufsicht wird der Ausschuss regelmäßig informiert
- Vorbereitung des Satzungsrechtes nach der Landesbauordnung (u.a. Stellplatzablösesatzung und Gestaltungssatzungen)
- Angelegenheiten aus dem Verkehrsbereich (einschließlich Straßenverkehrsangelegenheiten sowie Angelegenheiten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV))
- Beteiligung der Stadt bei der Planung überörtlicher und örtlicher Verkehrsbänder
- unbebaute Liegenschaften, insbesondere Vorberatung des An- und Verkaufs von Grundstücken mit stadtentwicklungspolitischer Bedeutung
Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit, Wirtschaft, Strukturwandel und Digitalisierung
- Angelegenheiten des regionalen Strukturwandels (einschl. des Bereichs der interkommunalen Zusammenarbeit zur Erschließung neuer Gewerbe- und Industrieflächen); im Rahmen des Strukturstärkungsgesetz Kohleregion
- Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung
- Angelegenheiten der Digitalisierung
- Angelegenheiten des Umweltschutzes, der insbesondere die Bereiche Naturschutzgebiete, Naherholung sowie landwirtschaftliche Flächen und Schadstoffeinträge erfasst
- Angelegenheiten der Energiewirtschaft und der Energienetze
- Beteiligung der Stadt im Rahmen der Landes- und Regionalplanung
- Beteiligung der Stadt im Rahmen des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet und des allgemeinen Berggesetzes
- Sozio-Ökologische Entwicklung
- Lokale Agenda
Bauausschuss
- Neubau, Umbau und Abriss sowie Sanierung und Unterhaltung, soweit es sich nicht um allgemeine Gebäudeunterhaltung handelt
- Entscheidungen über die Bereitstellung städtischer Einrichtungen, sofern es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt
- Bebaute Liegenschaften; insbesondere Vorberatung von Grundstücksankäufen und Grundstücksverkäufen
- Tief- und Wasserbau einschließlich Unterhaltungsmaßnahmen
- Straßenbeleuchtung
- Abfallbeseitigung
- Abwasserbeseitigung
- Grünflächenwesen
- Friedhofswesen
9.b Festlegung der Mitgliederzahlen der Ausschüsse
Mit Ausnahme des besonders geregelten Jugendhilfeausschuss und Wahlausschuss sollen alle Ausschüsse einheitlich mit 13 stimmberechtigten Mitgliedern besetzt werden. Hierbei wird vorgeschlagen, die Zahl der sachkundigen Bürger in diesen Ausschüssen auf maximal 6 zu begrenzen. Zusätzlich wird vorgeschlagen dass jede im Rat vertretene Fraktion einen sachkundigen Einwohner mit beratender Funktion pro Ausschuss benennen kann. In Ausschüssen nicht vertretenen Fraktionen bzw. Einzelmandatsträgern soll ebenfalls ermöglicht werden, in diesen bzw. einem Ausschuss ein beratendes Mitglied zu benennen.
9.c Festlegung der Stellvertreterregelung
In allen Ausschüssen, in denen eine persönliche Vertretung nicht zwingend vorgegeben ist, schlagen die Fraktionen von SPD und FWG eine Listenvertretung vor.
Zwischen SPD und FWG wurde die Gründung einer Zählgemeinschaft bei der Vergabe der Ausschussvorsitze vereinbart. Die Verwaltung wird gebeten, aufgrund dieser Konstellation die Rangfolge zur Besetzung der Ausschussvorsitze zu erstellen und den Fraktionen mitzuteilen.
Mit besten Grüßen
Rudolf Nitsche Stefan Merx
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
der SPD im Rat der Stadt Bedburg der FWG im Rat der Stadt Bedburg