Auch weniger Straftaten gegen Lehrerinnen und Lehrer
Entgegen dem Landestrend für 2017 sind die Straftaten an den Schulen im Rhein-Erft-Kreis im Vergleich zum Vorjahr um 12,5% zurückgegangen. So wurden im Jahr 2017 616 bekanntgewordene Straftaten an den Schulen im Kreis registriert, während im Jahr 2016 noch 704 Fälle erfasst wurden. Diese Informationen für den Rhein-Erft-Kreis habe ich durch eine Kleine Anfrage an die Landesregierung in Erfahrung gebracht, nachdem das Landeskriminalamt bekannt gegeben hatte, dass die Zahl der Straftaten an den nordrhein-westfälischen Schulen ist im Jahr 2017 um fast fünf Prozent von 21.800 auf insgesamt 22.900 gestiegen ist.
Ebenfalls positiv ist die Entwicklung bei Straftaten gegen das Lehrerkollegium an den Schulen im Rhein-Erft-Kreis. Während 2016 noch sechs Fälle an den Schulen des Kreises gemeldet wurden, sind im Jahr 2017 nur zwei Fälle festgestellt worden. Hierbei handelt es sich jeweils um eine Bedrohung an einer Schule in Bergheim und Erftstadt. Diese Entwicklung ist insbesondere positiv zu sehen, da das Landeskriminalamt Zahlen veröffentlicht hat, nach denen die Straftaten gegen das Lehrerkollegium landesweit in 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 5% zugenommen haben.
Exhibitionist in Kerpen verzerrt Statistik
Auffällig in der Statistik für die Schulen ist ein starker Anstieg von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die von 3 Straftaten in 2016 auf 15 Straftaten in 2017 angestiegen sind. Allerdings sei diese Entwicklung maßgeblich auf exhibitionistischen Handlungen bzw. exhibitionistische Handlungen vor Kindern an einer Schule in Kerpen zurückzuführen.
Bei einem Blick auf die Kommunen ist zu erkennen, dass in Bergheim (+14,29%), in Frechen (+31,75) und in Hürth (+18%) die Straftaten an Schulen im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr zugenommen haben. Hingegen sind die Straftaten an Schulen in Bedburg (-14,04%), Brühl (- 18,52%), in Elsdorf (-41,67%), in Erftstadt (-30,26%), in Kerpen (-36,31%), in Pulheim (-20%) und in Wesseling (-15,63%) im Vergleich zwischen 2016 und 2017 zurückgegangen.
Kreisweit betrachtet ist die Entwicklung der Straftaten an den Schulen im Rhein-Erft-Kreis positiv zu sehen. Jetzt bleibt es zu hoffen, dass sich die positive Entwicklung auch in den kommenden Jahren fortsetzt und auf die Schulen, an den in 2017 eine Verschlechterung erfolgt ist, überspringt. Die Landesregierung, der Kreis, die Kommunen und die Schulen sind hier gemeinsam gefordert.
Hintergrund:
Die Tatörtlichkeit „Schule“ umfasst laut Landesregierung das Schulgebäude, umfriedete Gelände der Schule, unmittelbares Umfeld, den Schulweg sowie Örtlichkeiten außerhalb des Schulgebäudes, an denen schulischen Veranstaltungen stattfinden (z. B. Klassenfahrten, Schulsport). Bei Taten im unmittelbaren Umfeld der Schule, auf dem Schulweg und bei anderen schulischen Veranstaltungen muss die Tat einen unmittelbaren schulischen Bezug erkennen lassen oder im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen. Taten auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude werden auch außerhalb des eigentlichen Schulbetriebs unter der Tatörtlichkeit „Schule“ erfasst.
Eine Aufschlüsselung der Straftaten nach den einzelnen Schulen sowie nach der Motivlage erfolge in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht.