Familien werden durch Geschwisterkinderregelung in der Ganztagsschule entlastet

Wilma Brings

Einstimmig wurde der Antrag der SPD-Fraktion zur Geschwisterkinderregelung im Schul- und Bildungsausschuss angenommen. Wenn derzeit ein Kind die offene Ganztagsschule besucht und ein Geschwisterkind eine Kindertageseinrichtung, sind für beide Kinder im Regelfall Elternbeiträge zu entrichten. Derzeit gibt es weder in der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule noch in der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege eine Regelung zu einer möglichen Beitragsfreiheit von Geschwisterkindern.
Für die SPD ein Punkt, bei dem sie gerne Familien mit mehreren Kindern entlasten möchte. Daher beantragte die SPD, dass die Teilnahme für ein Geschwisterkind beitragsfrei sein soll, wenn mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig die Offene Ganztagschule und eine Kindertageseinrichtung besuchen. In der Ausschusssitzung hatte die SPD ihren Antrag dahingehend erweitert, dass die Beitragsbefreiung auch auf die Geschwisterkinder ausgeweitet wird, die gleichzeitig eine Offene Ganztagsgrundschule besuchen.
Wilma Brings, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion zeigte sich hochzufrieden: „Unser SPD-Antrag wurde einstimmig verabschiedet. Die beschlossene Entlastung ist ein gutes Signal für Familien mit Kindern, dass sie in Bedburg willkommen sind.“ In der Vergangenheit sei gerade im Bereich Betreuung und Bildung oftmals um jeden Euro gerungen worden. „Jeder Euro, den wir in unsere Kinder investieren, ist eine Investition in die Zukunft unserer Stadt. Es ist gut, dass wir seit der letzten Kommunalwahl in Bedburg andere Prioritäten zugunsten von Kindern und Familien setzen können“, kommentiert Wilma Brings die Entscheidung des Ausschusses. „Unser Ziel ist es, auch die neue Beitragssatzung für Kindertageseinrichtungen so sozial wie möglich zu gestalten“, erklärt Sozialdemokratin Brings.