SPD beantragt Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder

Michael LambertzBernd Coumanns

„Wenn ein Kind zum Beispiel die offene Ganztagsschule besucht und ein Geschwisterkind einen Kindergarten, müssen die Eltern momentan für beide Kinder im Regelfall Elternbeiträge zahlen“, beschreibt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Michael Lambertz die Situation in Bedburg. In vielen Kommunen sei dies aber längst anders. Dort sind Geschwisterkinder oft von den Elterngebühren befreit.
Dies soll sich nach den Plänen der SPD in Bedburg bald ändern: „Die Beibehaltung dieser Regelung ist aus unserer Sicht familienpolitisch nicht gerechtfertigt. Junge Familien brauchen die Unterstützung der Politik. Daher haben wir beantragt, die Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder in der Elternbeitragssatzung für die offene Ganztagsschule aufzunehmen“, erläutert Bernd Coumanns, Vorsitzender der SPD-Fraktion. Konkret soll dies nach den Vorstellungen so aussehen: Besuchen mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig im Gebiet der Stadt Bedburg eine Kindertageseinrichtung bzw. eine Einrichtung der Tagespflege und eine Offene Ganztagsschule, soll der Beitrag nur für ein Kind erhoben werden. Es soll nur der höchste von diesen Beiträgen gezahlt werden. Wird ein Kind im letzten Jahr vor der Einschulung aufgrund der Landesregelung beitragsbefreit, ist der Beitrag für die Offene Ganztagschule zu entrichten.
„Mit dieser Forderung kommen wir im Übrigen einem Bürgervorschlag nach, den wir in unser SPD-Wahlprogramm aufgenommen haben“, erwähnt Ratsmitglied Michael Lambertz. „Die Eltern von Schülern der Offen Ganztagsschule sollen die Möglichkeit haben, für ihre Kinder frei zu entscheiden, ob sie die Angebote der Stadt Bedburg in Anspruch nehmen, ohne den Gedanke, ob sie sich das überhaupt leisten können“, so Lambertz.
Wird dem Antrag der SPD stattgegeben und die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen bei der Stadt Bedburg geändert, zahlen Eltern bald nur noch einen anfallenden Beitrag.