
Die Stadt Bedburg ist klamm und steckt in einem Haushaltssicherungskonzept. Sparen ist angesagt, sollte man meinen. Aber was passiert?
Wenn es darum geht, den Technikraum des Freibades von außen zu streichen, ist kein Geld da. Wenn CDU-Fraktionschef und Bürgermeister, beides Juristen, sich aber an einer Klage der Stadt gegen ein Gesetz beteiligen wollen, sind 10.000 Euro Anwaltskosten kein Problem.
Dabei ist die Beteiligung der Stadt Bedburg an einer Klage gegen das Gemeinde- finanzierungsgesetz völlig unnötig. Sollte das Gesetz tatsächlich vom Landesver-fassungsgericht gekippt werden, wären alle Kommunen betroffen. Und das unabhängig davon, ob sie sich an der Klage beteiligt haben oder nicht.
Es wäre besser gewesen, nicht zu klagen, statt 10.000 Euro Anwaltskosten für nix auszu-geben.
Herzlichst Ihre
Heike
Steinhäuser
Vorsitzende
der SPD-Fraktion