
Nun steht schwarz auf weiß: Die Geschwister-Stern-Grundschule in Kirchherten darf eigenständig bleiben, auch wenn die Mindestanzahl unterschritten wird. Lesen Sie hier den Bericht des Kölner-Stadt-Anzeigers: "Grundschule bleibt eigenständig" von Dennis Vlaminck vom 30.03.2013:
"Nun gibt es auch eine schriftliche Aussage der Bezirksregierung Köln, dass die Geschwister-Stern-Grundschule in Kirchherten selbst dann eigenständig bleiben kann, wenn in einem Schuljahr die gesetzliche Mindestzahl von 92 Schülern unterschritten wird.
Das hat August Gemünd, persönlicher Referent der Kölner Regierungspräsidentin, in einem Schreiben jetzt versichert. Es muss keine Ausnahmegenehmigung bei der Bezirksregierung beantragt werden, da wir es ohne Einwände zulassen, dass die Schule in der jetzigen Form fortgeführt wird.
Das Schreiben ist jedoch nicht an die Stadtverwaltung Bedburg gerichtet, sondern am vorigen Dienstag per E-Mail an den Landtagsabgeordneten Guido van den Berg aus Bedburg gegangen. Der SPD-Politiker hatte die Bezirksregierung um Klarstellung gebeten. Ein Auslaufen oder eine Schließung der Schule war diskutiert worden, da zum einen die Politiker die Stadtverwaltung ohne Rücksicht auf Tabuthemen um Sparvorschläge gebeten hatten, zum anderen die kleinste Bedburger Grundschule im Schuljahr 2014/2015 laut Schulentwicklungsplan knapp unter der erforderlichen Mindestgrenze an Schülern bleibt. In den Folgejahren sollen die Schülerzahlen in Kirchherten jedoch wieder deutlich ansteigen.
Guido van den Berg vermutet, dass der Landesregierung wegen einer möglichen Schulschließung der Schwarze Peter zugeschoben werden soll. Fakt ist, dass die örtliche CDU nur die Verantwortung für ihre eigenen städtischen Einsparvorstellungen anderen in die Schuhe schieben will, sagt van den Berg. Nun habe er jedoch die mündliche und schriftliche Bestätigung durch die Bezirksregierung, dass es noch nicht einmal einer Ausnahmegenehmigung bedarf, wenn die Zahl von 92 Schülern kurz unterschritten wird. Die Entscheidungen liegen einzig und alleine in Bedburg.
Der CDU-Ortsverband Pütz, Kirch- und Grottenherten hat sich derweil mit einem Flugblatt an die Bürger der beiden Ortschaften zu Wort gemeldet. Wir wollen, dass die Grundschule in Kirchherten erhalten bleibt, heißt es dort fettgedruckt. Unterzeichnet ist es unter anderem von Ortsbürgermeister Dieter Koehl und dem stellvertretenden Bürgermeister Heinz-Gerd Schmitz, beides CDU-Ratsmitglieder.
Einschränkend heißt es in dem Flugblatt aber auch: Nur die Anmeldung von Kindern könne den Betrieb der Schule dauerhaft sichern. Und: Der Stadtrat muss sich mit der Situation aller Grundschulen befassen und überlegen, unter welchen Bedingungen und wie lange eine Schule eigenständig existieren kann. (…) Wir können weder die gesamtstädtische Schulstruktur und Entwicklung, die finanziellen Rahmenbedingungen im Haushalt der Stadt noch die freie Entscheidung der Eltern außer Acht lassen. Von daher müssen, wenn notwendig, die Situation und die Zukunftsperspektive der Geschwister-Stern-Grundschule neu bewertet werden.
Lesen Sie hier die Orginal-Mitteilung der Bezirksregierung Köln vom 16.03.2013:
"Sehr geehrter Herr van den Berg,
in Ergänzung zu unserem Telefonat vom 25.03.2013 und zur Verdeutlichung des Sachverhaltes teile ich Ihnen zur aktuellen Situation der o.a. Grundschule für die Bezirksregierung Köln folgendes mit:
Der Schulabteilung unseres Hauses liegen bisher keine Hinweise der Stadt Bedburg als zuständigem Schulträger vor, dass sie diesen Schulstandort schließen möchte. Die "politische Diskussion" um die Frage, ob dieser Schulstandort geschlossen werden soll, ist uns nur rudimentär aus der Medienberichterstattung bekannt. Ob die Stadt als Schulträger diesen Standort schließt, ist aber grundsätzlich in ihrer Entscheidungsgewalt. Diese Entscheidungslage hat sich auch mit dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz nicht geändert. Bei ihrer Betrachtung hat die Stadt als Schulträger auf die einschlägigen Vorschriften des Schulgesetzes zu achten.
Danach muss die Anzahl der Kinder in den Eingangsklassen durch 23 geteilt werden, um die Kommunale Klassenrichtzahl zu ermitteln. Diese gibt Auskunft darüber, wie viele Klassen maximal in einer Kommune pro Jahr eingerichtet werden können. Daneben gibt es die Anzahl von 92 Kindern über alle Jahrgänge, die darüber entscheidet, ob die Schule als eigenständig geführt werden kann.
Nach dem vorgelegten SEP der Stadt Bedburg kann sie in den nächsten zwei Jahren 8 Klassen nach der Kommunalen Klassenrichtzahl bilden. Laut SEP steigt die Zahl der Kinder in der Eingangsklasse, so dass ab dem Schuljahr 2015/16 sogar 9 Klassen gebildet werden können.
Nach dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz entscheidet der Schulträger, an welcher Schule wie viele Klassen eingerichtet werden sollen. Er kann z. B. auch räumliche Gegebenheiten dazu heranziehen, um die Anzahl der Klassen an einem Standort festzulegen. Wenn der Schulträger sich also dazu entscheidet, größere Systeme mit mehreren Parallelklassen zu führen, anstatt kleiner Teilstandorte aufrecht zu erhalten, so ist das auch möglich und seine Entscheidung.
Eine Schule, die unter 92 Kinder hat, muss nicht zwangsläufig geschlossen werden; sie kann als Teilstandort einer anderen Schule fortgeführt werden. Entscheidend bleibt aber die Kommunale Klassenrichtzahl.
Die Geschwister-Stern-Schule muss jedoch nicht aufgelöst werden, nur weil sie innerhalb eines Jahres nicht die erforderliche Anzahl an Schülerinnen und Schülern vorweist, um als eigenständige Schule fortgeführt zu werden. Es muss keine "Ausnahmegenehmigung" bei der Bezirksregierung beantragt werden, da wir es ohne Einwände zulassen, dass die Schule in der jetzigen Form fortgeführt wird.
Es gehört aber – wie gesagt – zur Kommunalen Selbstverwaltung, über die Fortführung der eigenen Schulen zu entscheiden. Wenn die Stadt Bedburg es als Schulträger für notwendig erachtet, die Schule aufzulösen, dann ist das ihre Entscheidung, auf die unser Haus keinen Einfluss nehmen kann. Wenn sie sich dazu entscheidet, z. B. ein großes System zu führen, so ist das ebenfalls ihre Entscheidung.
Um weitere Auskünfte geben zu können, müssten wir das Interesse der Stadt Bedburg kennen. Diese hat sich aber bisher – wie erwähnt – nicht an unser Haus gewandt.
Für Rückfragen stehe ich gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
August Gemünd
Persönlicher Referent der Regierungspräsidentin Bezirksregierung Köln"