
Die Stadtverwaltung will unliebsame Kritik am Bürgermeister verhindern und der SPD einen Maulkorb verpassen, kommentiert Michael Lambertz, Geschäftsführer des SPD-Stadtverbandes, das Verbot der Verwaltung, Plakate aufzustellen.
Die SPD hatte beantragt, rund ums Freibad erneut 5 Plakatständer aufstellen zu können. Auf den Rettet unser Freibad!-Plakaten treten die Sozialdemokraten für den Erhalt und eine Sanierung des Freibades ein und kritisieren, dass der Bürgermeister und die CDU sich gegen eine sofortige Sanierung ausgesprochen haben. Damit setzen der Bürgermeister und die CDU unser Freibad aufs Spiel. Jeder weiß: Je länger man mit einer Sanierung wartet, desto aufwendiger und teurer wird sie. Im Klartext bedeutet das ein Sterben auf Raten für unser Freibad. Das machen wir nicht mit. Wir wollen das Freibad den Bedburger Bürgern erhalten, so Lambertz.
Die Stadtverwaltung hat die Aufstellung dieser Freibad-Plakate der SPD mit der Begründung verboten, dass Parteien außerhalb von Wahlkampfzeiten keine Plakatwerbung aufstellen dürften. Das ist eindeutig falsch. In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.12.2001 (Aktenzeichen 2 BvR 408/01) ist eindeutig festgehalten, dass Werbung mit Plakaten nicht auf Wahlkampfzeiten beschränkt ist. Im März 2008 hatte es einen ähnlichen Fall in Bergheim gegeben. Dort wurde der SPD Bergheim das Aufstellen von Plakatständern zuerst verboten, die Stadtverwaltung hat aber an dieser Entscheidung nicht festhalten können und musste einlenken, erläutert Lambertz.
Wir waren deshalb überrascht, als die Bedburger Stadtverwaltung unsere Plakate verboten hat. Wir lassen uns aber nicht mundtot machen. Auch wenn es dem Bürgermeister und der CDU nicht passt, werden wir die Bürger über unsere Meinung zu wichtigen Themen in Bedburg informieren. Eine umfassende Information ist alleine schon wegen der schlechten Informationspolitik des Bürgermeisters wichtig und notwendig, so Lambertz.