Neues Privatbad muss erschwinglich für Bürger und die Stadt sein

Ende des Monats soll dem Stadtrat das Ergebnis der Ausschreibungen zum Bau eines Privatbades in Bedburg präsentiert werden. Der SPD-Stadtverband hat dies zum Anlass genommen und in einer Delegiertenversammlung der Bedburger SPD-Ortsvereine die Forderungen der SPD an ein Privatbad zusammengefasst.

„Das Bedburger Freibad ist bei vielen Bedburger Bürgern und deren Familien beliebt. Im Sommer bietet es willkommene Erholungs- und Entspannungsmöglichkeiten für Groß und Klein, für Alt und Jung. Eine Schließung des Freibades kommt für die SPD Bedburg nur dann in Frage, wenn erstens für die Bürger aus Bedburg und deren Familien ein Besuch in einem privaten Bad auf dem Kasterer Acker erschwinglich bleibt und zweitens das Privatbad unter Berücksichtigung aller Leistungen für die Stadt günstiger ist als eine Sanierung des städtischen Freibades und der Neubau eines Hallenbades“, so Bernd Coumanns, Vorsitzender des Stadtverbandes.

Im Einzelnen bedeuten diese Forderungen konkret:

1. Das Privatbad muss mindestens ein Außenbecken, ein Kinderbecken sowie einen angemessen großen Außenbereich vorweisen können. Schließlich soll das Privatbad nicht nur ein Ersatz für das abgerissene Hallenbad, sondern auch ein Ersatz für das jetzige Freibad sein.

2. Die Stadt übernimmt ausschließlich nur die Haftungsrisiken für den kommunal genutzten Bereich. Dies bedeutet auch, dass entsprechende bauliche Maßnahmen bei den Betriebsanlagen getroffen werden müssen, mit denen es möglich ist, das Bad im Falle einer Insolvenz ohne die weiteren Bereiche (z.B. Sauna und Wellnessbereich) in Betrieb zu halten.

3. Die Nutzung des städtischen Freibades können sich bisher alle Bedburger aufgrund der moderaten Eintrittspreise leisten. Damit das auch bei einem Privatbad so bleibt, muss die Stadt sicherstellen, dass die Bürger aus Bedburg und deren Familien das Privatbad zu Eintrittspreisen nutzen können, die mit den jetzigen Preisen vergleichbar sind. Ein „Bedburg-Pass“ wäre hier eine Möglichkeit, um dies zu gewährleisten.

4. Das Schulschwimmen muss mindestens im bisherigen Umfang gewährleistet sein. Auch die Schwimmsport treibenden Vereine müssen das neue Bad im gleichen Umfang wie früher das Hallenbad und wie bisher das Freibad nutzen können.

5. Aufgrund des zu erwartenden zunehmenden Verkehrs muss der Lärmschutz für die Anwohner am Kasterer Acker gewährleistet werden.

„Diese Forderungen müssen bei den Kostenberechnungen für ein Privatbad berücksichtigt werden. Nur wenn dies geschieht, lässt sich ein wirklicher Vergleich zwischen den Kosten eines Privatbades und der Sanierung des städtischen Freibades und dem Neubau eines Hallenbades herstellen ohne bei den Leistungen für die Bürger zu kürzen“, fasst Ratsmitglied Coumanns die Position des SPD-Stadtverbandes zusammen.