CDU, FDP, FWG und Bürgermeister beschließen Verdopplung, Verachtfachung und Verzehnfachung zahlreicher Friedhofsgebühren

Bernd Coumanns
Bernd Coumanns

Mit den Stimmen der CDU, FDP, FWG und des Bürgermeisters wurde eine bisher beispiellose Erhöhung der Friedhofsgebühren im Stadtrat beschlossen. Als einzige Fraktion hat die SPD-Fraktion gegen die Erhöhung gestimmt. „Es ist unbestritten, dass durch die Umstellung auf das „Neue Kommunale Finanzmanagement“ (NKF) sich die Berechnungsgrundlagen für die Friedhofsgebühren erheblich verändert haben. Aber das Kommunalabgabengesetz gibt den Kommunen Spielraum bei der Höhe der Gebühren, den die SPD nutzen wollte. Gebühren sollen auch sozialverträglich sein und wir können zu Recht behaupten, dass eine Verdopplung, Verachtfachung und Verzehnfachung zahlreicher Leistungen unsozial ist“, kritisiert Bernd Coumanns, Ratsmitglied und Sprecher der SPD-Fraktion im zuständigen Fachausschuss, die drastische Erhöhung.

So hat CDU, FDP und FWG mit dem Bürgermeister beschlossen, die Gebühren für ein Erwachsenenreihengrab von 190 Euro auf 1.462,50 Euro mehr als zu verachtfachen und die Gebühren für ein Kinderreihengrab bis 5 Jahren von jetzt 95 Euro auf 975 Euro mehr als zu verzehnfachen. Für die meisten anderen Leistungen (z.B. Einzelwahlgrab von 950 auf 1.950 Euro, Urnenreihengräber von 190 auf 390 Euro) sind die Gebühren verdoppelt worden. „Wir als SPD haben uns an diesen unsozialen Erhöhungen nicht beteiligt“, fasst Coumanns die Position der SPD zusammen.