
In der gestrigen Sitzung des Rates hat der Stadtrat dem Bürgermeister klar gemacht, dass die Stellungnahme der Kommunalaufsicht zur Rathausfrage für den Rat verbindlich ist. Das vom Bürgermeister in Auftrag gegebene Gutachten der Anwaltskanzlei Lenz und Johlen bringt für die Grundsatzentscheidung, das Rathaus nach Bedburg zu verlegen, keine weitere Erkenntnis und hat keine Bedeutung, zieht Bernd Coumanns, Vorsitzender des SPD-Stadtverbandes und Ratsmitglied das Fazit zur Ratssitzung. Der Stadtrat habe damit dem Bürgermeister keinen Freibrief ausgestellt, sondern an die kurze Leine gelegt. Jeder weitere Verfahrensschritt zur Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zur Verlegung des Rathauses in den Toom-Markt wird im Rat entschieden.
Zuerst wollte der Bürgermeister den Kauf des Toom-Marktes für ein neues Rathaus in Millionenhöhe durchdrücken, ohne im Rat über den Kaufpreis zu diskutieren. Hierfür hat der Bürgermeister von der Kommunalaufsicht des Kreises die Rote Karte gezeigt bekommen. Darauf hin hatte der Bürgermeister versucht, seine Niederlage durch ein Auftragsgutachten der Rechtsanwaltskanzlei Lenz und Johlen zu rechtfertigen, obwohl dies am Sachverhalt nichts mehr ändert. Wozu also ein Gutachten, das gar nicht mehr benötigt wird? Was kostet dem Steuerzahler dieses Gegengutachten? Bisher ist der Bürgermeister hierauf eine schlüssige Antwort schuldig geblieben, so Ratsmitglied Coumanns.
Der Bürgermeister hat sich auch um weitere Antworten auf kritische Fragen gedrückt. Erst nach mehrmaligen Nachfragen musste er einräumen, dass die Firmen Trigenius und SKE, die die Angebote für die Verlegung des Rathauses in den Toom-Markt und für einen möglichen Anbau am Rathaus in Kaster abgegeben haben, intensive geschäftliche Verbindungen unterhalten.
In der aktuellen Ausgabe der Werbepst vom 25.10.2006 hat der Beedburger SPD-Stadtverbandsvorsitzende Bernd Coumanns hierzu folgende Anzeige geschaltet:
"Liebe Bürgerin,lieber Bürger,
der Bürgermeister in Bedburg pflegt mit Steuermitteln einen sonderbaren Umgang: Zuerst wollte er den Kauf des Toom-Marktes für ein neues
Rathaus in Millionenhöhe durchdrücken, ohne im Rat
über den Kaufpreis zu diskutieren. Hierfür hat der Bürgermeister von der Kommunalaufsicht
des Kreises die Rote Karte gezeigt bekommen.
Jetzt versucht der Bürgermeister seine Niederlage durch ein Auftragsgutachten einer Rechtsanwaltskanzlei zu rechtfertigen, obwohl nach eigener Aussage des Bürgermeisters dies am Sachverhalt nichts mehr ändert.
Wozu also ein Gutachten, das gar nicht mehr benötigt wird? Was kostet dem Steuerzahler dieses Gegengutachten? Bisher ist der Bürgermeister schlüssige Antworten schuldig geblieben.
Ihr Bernd Coumanns"