SPD: Lehren aus dem Fall Laurenz Meyer ziehen

Der Vorsitzende der Rhein-Erft SPD Guido van den Berg begrüßt den Rücktritt des CDU-Generalsekretärs Laurenz Meyer: „Herr Meyer folgt damit der verständlichen Kritik CDU-Basis. Sein Rücktritt ist gut, da die Politik andernfalls generellen Schaden genommen hätte. Viel zu viele Bürgerinnen und Bürger misstrauen jetzt schon ihren Volksvertretern und darunter leiden alle Parteien gleichermaßen.“

Der SPD-Kreisvorsitzende regt an, auch im Rhein-Erft-Kreis klare Regelungen für den Umgang mit der Vereinbarkeit von Mandat und Beruf zu schaffen. Guido van den Berg: „In aller Regel sind berufliche Tätigkeiten und Mandat sicherlich vereinbar. In vielen Fällen bringen sie sogar mehr Unabhängigkeit für Abgeordnete und sind daher zu begrüßen. Es muss aber größtmögliche Transparent sichergestellt sein und Interessenkolissionen vermieden werden.“

Der Vorsitzende der Rhein-Erft SPD verweist in diesem Zusammenhang auf eine Initia-tive der Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nach der auch Mitglieder kommunaler Parlamente und sachkundige Bürger, die in Ausschüssen an Entscheidungen mitwirken, künftig Mitgliedschaften und Ämter in Aufsichtsräten und Ver-einen öffentlich bekannt machen müssen. Diese gesetzliche Festlegung würde eine deutliche Verbesserung gegenüber den bislang unterschiedlich gehandhabten Ehren-ordnungen in den Kommunen bringen. Besonders positiv sei, dass der mit dem Gesetzentwurf klar gestellt werde, dass künftig auch Spenden verboten sind, durch die auf Umwegen politisch Einfluss genommen werden soll.
Als wirksames Hilfsmittel bezeichnet der SPD-Kreisvorsitzende zudem das jüngst verab-schiedete Korruptionsbekämpfungsgesetz in Nordrhein-Westfalen. Kernpunkt ist hier die Einführung des bundesweit ersten gesetzlich verankerten Korruptionsregisters. Danach soll ein "Vergaberegister", das bereits seit 1999 im Land gilt, nun auch für die Kommunen verpflichtend werden. Damit werden die Behörden des Landes und die Kommunen verpflichtet, vor Erteilung eines Auftrags beim Anti-Korruptions-Register nachzufragen, ob der Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, auf der schwarzen Liste steht. Diese Vorschrift soll bei Lieferaufträgen ab 25.000 Euro und bei Bauaufträgen ab 50.000 Euro gelten.

Guido van den Berg: „Wir sollten alle Formen der Vorverurteilungen vermeiden und versuchen, klare Regeln zu schaffen, die Transparenz und Offenheit bringen.“