Die CDU sollte das Risiko einer Wahlanfechtung vermeiden.

Sehr geehrter Herr Zylajew,

gerne komme ich Ihrem Wunsch nach, Sie bis zum heutigen Tag, Montag, 02.08.2004, über meine gegenwärtige Einschätzungen zu o.g. Vorgang in Kenntnis zu setzen.

Nach Wertung der zwischenzeitlich vorliegenden Stellungnahmen der Kreis- und auch der Landeswahlleiterin komme ich zu dem Ergebnis, dass die von mir vorgetragenen Bedenken bezüglich der Wahrung des Wahlgeheimnisses bei der Mitgliederversammlung der CDU Rhein-Erft am 05. Juni 2004 nicht ausgeräumt werden konnten sondern sich sogar verstärkt haben. Es geht nach wie vor um die Kernfrage, ob zum Zeitpunkt des Wahlaktes das Wahlgeheimnis gewahrt wurde.

Die Landeswahlleiterin führt in ihrem Schreiben vom 26.07.2004 auf Seite 2 aus: „Sofern im vorliegenden Fall mit verdeckten Stimmzetteln geheim abgestimmt worden ist, entspricht das somit im Sinne des § 18 Abs. 3 Satz 2 KWwahG den durch das KWahlG und die KWahlO aufgestellten Anforderungen.“ Eine Befassung des Kreiswahlausschusses mit dem Vorgang wird daher notwendig werden, da nach Stellungnahme der Landeswahlleiterin (Schreiben vom 26.07.2004, Seite 2) die von der CDU Rhein-Erft beschrieben Vorkehrungen nur ausreichend sind, „wenn entsprechend diesen Anforderungen am Tisch geheim abgestimmt wird.“

Ich erlaube mir zudem den Hinweis, dass eine von Ihnen erwogene Stellungnahme meinerseits, den Vorfall als erledigt zu betrachten, der CDU im Rhein-Erft-Kreis nicht weiterhelfen würde, da ein Fehler in der Frühphase der Wahl (Nominierung) auch noch nach der Kommunalwahl zur Wahlanfechtung führen kann. Hier kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes nach KWahlG entsprechend tätig werden.

Ich empfehle Ihnen daher unverändert, den wohl vorliegenden Fehler im Nominierungsverfahren zu heilen.

Mit freundlichen Grüßen

Guido van den Berg
Vorsitzender der Rhein-Erft SPD
Beisitzer im Kreiswahlausschuss