Wahlanfechtung des SPD-Ortsvereins Pütz gegen die Wahl von Birgit Gericke-Kunold ist sachlich unbegründet.

Der Kreisvorstand der Rhein-Erft SPD hat in seiner letzten Sitzung einstimmig festgestellt, dass die Wahlanfechtung des SPD-Ortsvereins Pütz sachlich unbegründet ist und daher zurückzuweisen ist. Der Vorstand der Kreispartei stellte ohne Gegenstimme und ohne Enthaltung einmütig nach einer Anhörung der Verfahrensbeteiligten fest, dass die Auffassung der klageführenden Ortsvereinsvorsitzenden Gertrud Hochhausen, es habe einen Satzungsverstoß gegeben, nicht zu teilen ist. In der Entscheidung wurde festgestellt, dass das Kandidatenaufstellungspapier, auf das sich Gertrud Hochhausen beruft, nicht Bestandteil der Satzung des SPD-Stadtverbandes Bedburg ist und nur empfehlenden Charakter hat. Ferner wurde von der SPD-Kreisorganisation festgestellt, dass der Ortsverein Pütz sein Vorschlagsrecht durch den Auszug aus der Versammlung selber verfallen ließ. „Wer eine Versammlung verlässt und seine Mitwirkungsmöglichkeiten selber aufgibt, kann nachher schlecht einklagen, dass seine Meinung unberücksichtigt blieb“ erläutert der Vorsitzende der Rhein-Erft SPD Guido van den Berg den Vorgang. Bedburgs Vizebürgermeisterin Birgit Gericke-Kunold ist damit nun rechtmäßig bestätigte Kandidatin der SPD im Wahlbezirk Kich- /Kleintroisdorf für die Stadtratswahl.

Darüber hinaus konnte der Kreisvorstand den Widerspruch schon wegen grober rechtlicher Mängel nicht zulassen, da der Ortsverein Pütz in diesem Verfahren gar nicht widerspruchsberechtigt ist. „Ein Zehntel der stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer hätten den Widerspruch unterzeichnen müssen, was ein Blick in die Wahlordnung schnell gezeigt hätte“ erklärt der SPD-Kreisvorsitzende Guido van den Berg den noch zu den sachlichen Abwägungen kommenden grundlegenden juristischen Fehler im Schriftsatz des Ortsvereins. Im Falle der Delegiertenkonferenz der Bedburger SPD wären drei Unterschriften von Delegierten für die Einreichung eines Widerspruchs nötig gewesen.

Zu einer Abstimmung über den Befangenheitsantrag von Gertrud Hochhausen gegen den SPD-Kreisvorsitzende kam es in der Sitzung erst gar nicht, da Guido van den Berg in einer persönlichen Erklärung, die Unbegründetheit deutlich machte, gleichzeitig aber auch freiwillig auf eine Mitwirkung in dieser Angelegenheit verzichtete, um ein zügigeres Verfahren zu ermöglichen und um zu verhindern, dass örtliche Meinungsverschiedenheiten in die Arbeit der Kreispartei getragen werden. Er übergab die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt seiner Stellvertreterin Gabriele Frechen.

Der Vorstand der Rhein-Erft SPD hofft nun, dass nach der eindeutigen Entscheidung das demokratische Wahlergebnis akzeptiert wird und im Ortsverein Pütz zu einer konkreten Sacharbeit für die Bürgerinnen und Bürger zurückgefunden wird. Der SPD-Kreisvorsitzende Guido van den Berg rechnet zudem nicht mehr mit einer Anrufung der Landesschiedskommission durch den Ortsverein Pütz: „Der Justizar der Landespartei hat uns bereits vorab erklärt, dass er die Position der Rhein-Erft SPD absolut teilt.“