Rhein-Erft SPD spricht sich für Kopftuchverbot für Lehrerinnen aus

Gespräch mit Lale Akgün MdB
Die Rhein-Erft SPD disktiert über den Kopftuchstreit

„Wir würden es begrüßen, wenn in Nordrhein-Westfalen ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen zustande kommen würde“, fasste SPD-Kreisvorsitzender Guido van den Berg das Beratungsergebnis seiner Partei zusammen. Zu einem Hintergrund Gespräch hatte sich die Spitze der Rhein-Erft SPD mit der der Kölner Bundestagsabgeordneten Dr. Lale Akgün getroffen, die 1962 mit 9 Jahren nach Deutschland gekommen war und hier aufgewachsen ist.

Akgün erklärte, dass das Kopftuch in der momentanen Debatte unterschiedlich interpretiert wird. Manche sehen in ihm ein kulturelles Element, manche sehen in ihm ein politisches Symbol, einige interpretierten das Tragen des Tuchs als Symbol für Freiheit, andere wiederum sehen in ihm eine eingeschränkte Emanzipation. Sie verwies darauf, dass der Koran keineswegs das Kopftuch für Frauen vorschreibe. Akgün: „Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesgesetzgeber nun aufgefordert, nun gesetzliche Regeln aufzustellen und dabei zu allen Religionen gleichermaßen Distanz zu halten.“ Landratskandidat Bernhard Hadel äußerte sich zufrieden über das Gespräch: „Mit Frau Dr. Akgün als bekennender Muslimin haben wir das Thema detailliert besprochen. Wir konnten völlige Übereinstimmung darüber feststellen, dass es letztlich um eine Abwägung verschiedener Grundrechte geht. Das Grundgesetz beschreibt in Artikel 4 die Religionsfreiheit, in Artikel 7 das Neutralitätsgebot des Staates und in Artikel 3 die Gleichheit der Geschlechter. Es besteht die Gefahr, dass der Artikel 3 bei der Kopftuchdiskussion ins Hintertreffen gerät.“

Die Bundestagsabgeordnete Gabriele Frechen hatte in dem Gespräch darauf verwiesen, dass der Staat verpflichtet sei, für das Gleichberechtigungsgebot auch aktiv einzutreten: „Die Diskussion darf nicht dazu führen, dass die Musliminnen mit Kopftuch die Anständigen sind und die ohne als die Unanständige angesehen werden.“ Vizelandrätin Christa Schütz verwies darauf, dass Beamte auch einem staatlichen Mäßigungsgebot nachzukommen haben: „Sie müssen aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten.“ Schütz erläuterte, dass jeder Bewerber für einen Lehrberuf sich hierauf einstellen könne, da man sich mit der Wahl des Berufes ja auch dafür entschieden habe, den Staat und seine Werte zu repräsentieren.

SPD-Kreisvorsitzender Guido van den Berg hofft, dass der Landtag von Nordrhein-Westfalen sich nunmehr auch für ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen ausspricht: „Wir dürfen Toleranz nicht mit Gleichgültigkeit und Ignoranz verwechseln.“ Er sieht bei einer anderen Entscheidung zudem die Gefahr, dass bestimmte Lehrinhalte mittelfristig untergraben werden können. Van den Berg: „Es darf nicht so weit kommen, dass die Teilnahme am Sportunterricht damit entschuldigt wird, dass dieser unanständig sei, die Teilnahme am Biologie-Unterricht damit, dass es hier Sexualkunde gibt und die Teilnahme am Kunst-Unterricht damit, dass die Darstellung von Menschen nicht erlaubt ist.“ Eine Entscheidung des Nordrhein-Westfälischen Landtags wird in den nächsten Wochen erwartet.