„Manchmal sind behördliche Anordnungen nur schwer verständlich“

Hermann Sanders am Engpass Kirchherten (Pützer Straße)
Hermann Sanders am Engpass Pützer Straße in Kichherten

„Das Behörden-Latein muß man manchmal regelrecht übersetzen“ stellt der Kirchhertener Stadtverordnete Hermann Sanders fest. Der Sozialdemokrat war in einer Mitteilungsvorlage der Stadtverwaltung über eine „Anordnung gem. §§ 44 und 45 StVO vom 11.06.2001“ des Kreisverkehrsingenieurs des Erftkreises gestolpert, die aufgrund der „33. Änderungsverordnung der StVO“ zustande kam. Dort heißt es: „In der Ortsdurchfahrt Kirchherten, L 279 (Pützer Straße) sind die Zeichen 274.1 zu entfernen und den Seitenstraßen zu ergänzen. Im Bereich des Engpasses sind Zeichen 274 (30) mit dem Gefahrenzeichen 120 für beide Fahrtrichtungen aufzustellen.“ Hermann Sanders hat durch nachlesen in der Straßenverkehrsordnung dann festgestellt was überhaupt gemeint ist und er hat festgestellt, dass die Anordnung zu einem für die Ortseinfahrt Kirchherten nicht befriedigen Ergebnis führt.

In der Ortseinfahrt Kirchherten L 279 (Pützer Straße) wird bereits heute weit schneller gefahren als es die bisherige 30er Zonenbeschilderungen („Zeichen 274.1“) vorgeben. Die zitierte Anordnung sieht nun eine Aufhebung der 30er Zone vor. Hermann Sanders: „Das wird das schnelle Einfahren in die Ortslage Kirchherten noch begünstigen. Die Anordnung sieht nur noch eine Beschränkung mit runden Tempo 30 Schildern („Zeichen 274“) im Engpass-Bereich vor. „Das ist aber unzureichend, da der endlich angebrachte Fußgängerüberweg am Seniorenheim unberücksichtigt bleiben würde“ stellt Hermann Sanders fest. Die Bedburger SPD-Fraktion hat deshalb zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr die Einrichtung eines Tagesordnungspunktes: Ortseinfahrt Kirchherten L 279 (Pützer Straße) beantragt. SPD-Fraktionsvize Guido van den Berg hat hierzu beantragt, dass im Falle einer Entfernung der Tempo 30 Zonenbeschilderung („Zeichen 274.1“) ist eine möglichst große Ausdehnung des Tempo 30 Streckenverbots mit runden Schildern („Zeichen 274“) anzustreben ist, um die Ortseinfahrt Kirchherten zu beruhigen und die Querungshilfe am Seniorenheim zu sichern.

Verärgert ist Hermann Sanders auch über die Anordnung des Kreisverkehrsingenieurs, dass Schild: „Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren“ („Zeichen 208“) bzw. das Schild: „Vorrang vor dem Gegenverkehr“ („Zeichen 308“) durch Schilder: „Verengte Fahrbahn“ („Zeichen 120“) zu ersetzen. Hermann Sanders stellt fest: „Es handelt sich zwar um einen relativ übersichtlichen Engpass, jedoch ist nicht einsichtig, warum eine klare Verkehrsvorrang-Regelung durch eine Regelung ersetzt wird, die zu Verunsicherungen und Stillständen im Engpass führen kann.“ Auch dieses Anliegen unterstützt Guido van den Berg: „Der Kreisverkehrsingenieur möge überprüfen, ob die bisherige Verkehrsvorrang-Regelung im Engpass der L 279 (Pützer Straße) beibehalten werden kann. Schließlich handelt es sich auch um eine Umleitungstrecke bei Sperrungen der Autobahn A61; da sollte man unklare Vorfahrtsregelungen vermeiden