
Bedburg.(hs) Gebannt folgten zahlreiche Zuschauer der Sondersitzung des Ausschuss für Umwelt und Verkehr: Auf der Tagesordnung standen die SPD-Anträge auf Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Stadt Bedburg sowie die Prüfung, ob der Bahnübergang Lindenstraße offen gehalten werden kann. Im Februar des vergangenen Jahres wurde im Stadtgebiet an sieben Stellen durch das Sachverständigenbüro Südstadt AG eine Verkehrszählung mit Befragung durchgeführt. Dabei wurden rund 5.600 Fragebögen ausgewertet, in denen die Autofahrer nach Quelle und Ziel ihrer Fahrt befragt wurden. Da die Verkehrszählungen vor Eröffnung des Realkaufs stattgefunden haben, wurde als Ergänzung zum Gutachten im Einzugsbereich der Bahnstraße/K 37n in diesem Monat nochmals eine Verkehrszählung durchgeführt. Das Gutachten sei bestätigt worden, so das Ergebnis der Südstadt AG. Doppelstrategie warf SPD-Ratsherr Guido van den Berg der CDU vor: Einerseits vertröste sie den Bürger mit dem Versprechen, alles zu tun, um den Bahnübergang Lindenstraße offen zu halten, andererseits unternehme man alle Schritte, um möglichst schnell die Finanzierung der Untertunnelung in Verlängerung der Südumgehung in trockene Tücher zu bekommen. "Sie leisten Sterbehilfe für die obere Lindenstraße", empörte sich Claudia Hanses-Ketteler, Sprecherin der Bürgerinitiative "Für die Offenhaltung des Bahnübergangs Lindenstraße", der sich zahlreiche Geschäftsleute aus der Innenstadt angeschlossen haben. Sie fürchten, dass vier von fünf Kunden ausbleiben, wenn die Verkehrsströme umgelenkt werden. Der Antrag der SPD-Fraktion, ein aktuelles Verkehrsgutachten unter Berücksichtigung aller Verkehrspunkte wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt. Der Zweite Antrag, die Möglichkeit der Offenhaltung des Bahnüberganges zu prüfen und nach anderen Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen, folgte der Ausschuss einstimmig. Die Bürgerinitiative kündigte an, ein Bürgerbegehren durchzuführen. Allerdings wird befürchtet, dass die CDU noch vor der Sommerpause Fakten schafft, so dass ein Bürgerbegehren in der Sechs-Wochen-Frist nicht machbar ist.